Die Initiative unterstützt die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet und mit Netzkabeln, Akkus, Batterien oder Solarmodulen betrieben werden. Die Palette der geförderten Produkte ist breit und umfasst unter anderem auch IT- und Kommunikationsgeräte (Notebook, PC, Monitore…), Drucker, Kopierer und vieles mehr.
Darum geht´s …
– defekte Geräte im Fachhandel reparieren lassen
– bis 50 % der Kosten sparen (max. € 200 pro Reparatur)
– sparen und damit gleichzeitig die Umwelt schützen
„Reparieren ist immer besser als Wegwerfen. Das Tolle am Reparaturbonus: Es profitieren wirklich alle davon – unsere Umwelt, die Geldbörse und unsere Betriebe. Gemeinsam können wir ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft setzen und wertvolle Ressourcen sparen“
(vgl. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, 2022)
Ablauf
So kommen Sie in vier einfachen Schritten zu ihrem Reparatur-Bonus
Klicken Sie auf den Button „Reparaturbon erstellen„
Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken
Reparaturbon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen.
Die Fördereinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.
Gut zu wissen
Alle wichtigen Infos
zum Reparaturbonus
für Sie in der Übersicht
- Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
- Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.
- Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.03.2026
- Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderungsfähigen Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.
INFOBOX
Sie wollen uns kontaktieren:
Eferding: 07272 3022-0 oder verkauf@richterbuero.at
Rohrbach: 07289 6630-0 oder rohrbach@richterbuero.at